Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.07.2011

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   BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10   

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BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10 (https://dejure.org/2010,5314)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere andere seelische Abartigkeit; Steuerungsfähigkeit; Urteilsgründe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB
    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund fetischistisch-sadistischer Devianz

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • ra.de
  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Devianz als schwere andere seelische Abartigkeit; Anzeichen für eine überdurchschnittliche Triebanomalie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund fetischistisch-sadistischer Devianz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 170
  • NStZ-RR 2011, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 29.10.1990 - 5 StR 251/90

    Anordnung der Sicherungsverwahrung in Jugendstrafsachen - Jugendstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 12.06.1987 - 5 StR 271/87

    Umwandlung einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer in eine bestimmte

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Gegebenenfalls wäre der Maßregel nach § 63 StGB unter den hier vorliegenden Umständen gegenüber der Sicherungsverwahrung der Vorrang einzuräumen (§ 72 StGB; vgl. BGHSt 42, 306, 308; BGH NStZ-RR 2007, 138, 139).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    Dies steht zwar grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 2 und 6; BGH NStZ-RR 2007, 171 f.; NStZ 2002, 29).
  • BGH, 17.02.2004 - 4 StR 574/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positiv

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10
    b) Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nicht jede Devianz ohne Weiteres gleichzusetzen mit einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB; die Steuerungsfähigkeit kann allerdings dann beeinträchtigt sein, wenn abweichende Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz, durch Ausbau des Raffinements und durch gedankliche Einengung auf diese Praktiken auszeichnet (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 22).
  • BGH, 23.08.2001 - 3 StR 261/01

    Sicherungsverwahrung; Einheitliche Jugendstrafe als Vorverurteilung; Darstellung

  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 530/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Entbehrlichkeit nach § 72 StGB mit

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall nicht nur die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, sondern auch einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Insbesondere wurde im Ausgangspunkt nicht verkannt, dass die Annahme verminderter Schuldfähigkeit das Maßregelrecht dahingehend verschieben könnte, dass der Maßregel des § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) grundsätzlich Vorrang vor der Maßregel des § 66 StGB (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) zukommt, sofern die Ursachen von psychischer Störung und Hang identisch sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10 - Rn. 7 = NStZ-RR 2011, 170; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02 - Rn. 13 m.w.N. = NStZ-RR 2002, 230-231).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder

    Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit und einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170; Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9).

    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls zu erwägen haben, ob der Angeklagte bei Eingreifen von § 21 StGB gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170).

  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Bei einer einheitlichen Jugendstrafe nach § 31 JGG gelten die gleichen Grundsätze, wie sie die Rechtsprechung für den Anwendungsbereich des § 66 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 28/07, NStZ-RR 2007, 171; vom 23. August 2001 - 3 StR 261/01, NStZ 2002, 29; Urteil vom 27. Mai 1975 - 5 StR 115/75, BGHSt 26, 152).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Der neue Tatrichter wird auch zu erwägen haben, ob der Angeklagte bei Vorliegen von § 21 StGB gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - 5 StR 239/11, (alt: 5 StR 104/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18855
BGH, 21.07.2011 - 5 StR 239/11, (alt: 5 StR 104/10) (https://dejure.org/2011,18855)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - 5 StR 239/11, (alt: 5 StR 104/10) (https://dejure.org/2011,18855)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 5 StR 239/11, (alt: 5 StR 104/10) (https://dejure.org/2011,18855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - 5 StR 239/11
    Im Lichte des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (NJW 2011, 1931) liegen im Blick auf die Vielzahl der ungeachtet der Führungsaufsicht wiederum begangenen gleichartigen massiven Taten die erhöhten Anforderungen für die Maßregelanordnung nach § 66 StGB offensichtlich vor.
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